Die Leistungen der sozialen oder privaten Pflegeversicherung in Bezug auf die Pflegebedürftigkeit sind in drei Pflegestufen eingeteilt. Maßgeblich dafür sind der Umfang und die Häufigkeit der benötigten Hilfen bei den gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen des täglichen Lebens. Sie sind in die Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung unterteilt.
Hinweis: Hilfebedarf allein bei der hauswirtschaftlichen Versorgung führt jedoch nicht zur Anerkennung einer erheblichen Pflegebedürftigkeit. Vielmehr ist erforderlich, dass Hilfebedarf bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und zusätzlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung besteht.

Als unser Pflegekunde erhalten Sie folgenden kostenlosen Service:
Wir kontrollieren regelmäßig, ob ausreichend Verbrauchsmate...

Durch das Hausnotrufsystem von Recontrol führen unsere Pflegepatienten ein unbeschwertes Leben in gewohnter Umgebung...

Für die Einstufung in die Pflegestufe I, II oder III müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Alle wich...
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